AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Aromapflegerische Anwendungen

Aromapflegerische Anwendungen stellen keine therapeutische Maßnahme dar und ersetzen keinesfalls eine ärztliche Diagnose bzw. den Besuch beim Arzt! Sie stellen auch keinerlei Ersatz für psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder Untersuchung dar. Mittels einer aromapflegerischen Maßnahme wird nicht das Interesse der Heilung oder Therapie einer Erkrankung verfolgt, sondern sie dient lediglich der Linderung von Symptomen und der Förderung des Wohlbefindens.

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen

Ätherische Öle können bei unsachgemäßer Anwendung allergische und andere unangenehme Reaktionen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Hautreizungen hervorrufen. Die Gerüche von ätherischen Ölen können auch zu negativen psychologischen Reaktionen führen, insbesondere wenn die Erinnerung an einen bestimmten Duft starke Emotionen hervorruft. Zur Vorbeugung ist es daher essenziell, dass der Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt wird.

Honorar

Das zur Anwendung kommende Honorar ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, welche auf der Homepage www.professionelle-aromapflege.at abgerufen werden kann bzw. an den Klienten übergeben wurde. Beratungen per Telefon oder E-Mail werden ebenfalls nach der aktuellen Preisliste abgerechnet. Bei Hausbesuchen werden gesondert angemessene Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist mit der Rechnungslegung unmittelbar fällig und kann entweder bar gegen Quittung im Anschluss an die Behandlung bezahlt oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das dort angeführte Konto überwiesen werden.

Die Kosten für komplementäre Behandlungen werden von den Krankenversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen. In wenigen Fällen kann aber auch eine Kostenübernahme nach einer chefärztlichen Bewilligung stattfinden.

Versäumt ein Klient einen verbindlich vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der DGKP Daniela Milla (Komplementäre Pflege – Aromapflege), ein Ausfallshonorar in Höhe von 50 % des Betrages, der dafür reservierten Behandlung lt aktueller Preisliste. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen nachweislich absagt oder ohne sein Verschulden nachweislich am Erscheinen verhindert ist.

Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Klienten durch die DGKP Daniela Milla (Komplementäre Pflege – Aromapflege), die im Rahmen der Berufsausübung nach dem Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (im Folgenden „GuKG“) idgF. zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlich ist, dient dem Zweck der Pflegedokumentation (§ 5 GuKG), der Honorarabrechnung (§ 6 Abs. 2 Z. 3 GuKG), der Anzeige bzw. Meldung gewisser im Rahmen der Berufsausübung bekanntgewordener Straftaten (§ 7 GuKG) sowie der Auskunftserteilung an Klienten und an Angehörige anderer Gesundheitsberufe (§ 9 GuKG).

Diese Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen werden gemäß § 5 Abs. 4 GuKG für mindestens zehn Jahre aufbewahrt und können auf Verlangen des Klienten, des gesetzlichen Vertreters oder einer bevollmächtigten Person eingesehen und gegen Kostenersatz Kopien hergestellt werden.

Aufgrund der Datenschutz- Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) steht dem Klienten das Recht auf Auskunftserteilung, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Gesundheits- und Pflegedaten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt. Der Klient hat bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über ihn verarbeitet werden.

Die DGKP Daniela Milla (Komplementäre Pflege – Aromapflege), ist zur Verarbeitung der oben angeführten Daten gesetzlich verpflichtet. Sollte sich der Klient weigern, die gesetzlich verpflichtend zu verarbeitenden Daten bereitzustellen, kann dies dazu führen, dass keine aromapflegerische Anwendung erfolgen kann.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine Pflicht zur Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht, weshalb in diesem Bereich weder das Recht auf Löschung noch das Recht auf Datenübertragbarkeit noch das Recht auf jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung besteht. Zudem besteht kein Widerspruchsrecht. Das Beschwerderecht steht dem Klienten bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, zu.

Haftungsausschluss

Vorgeschlagene Anwendungen und Rezepturen können eine ärztliche Abklärung, Behandlung und oder Therapie nicht ersetzen. Es kann daher seitens der DGKP Daniela Milla (Komplementäre Pflege – Aromapflege) in diesem Fall keine Haftung für allfällige Schäden aller Art übernommen werden.

Pflegedokumentation gem.§ 5 GuKG

 (1) Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben bei Ausübung ihres Berufes die von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen zu dokumentieren.

(2) Die Dokumentation hat insbesondere die Pflegeanamnese, die Pflegediagnose, die Pflegeplanung und die Pflegemaßnahmen zu enthalten.

(3) Auf Verlangen ist den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen, deren gesetzlichen Vertretern oder Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.

(4) Bei freiberuflicher Berufsausübung (§ 36) sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche in Ausübung des Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse unterliegen gemäß § 6 GuKG der Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt grundsätzlich gegenüber allen Personen, besteht aber ua. dann nicht, wenn die durch die Offenbarung des Geheimnisses betroffene Person den Angehörigen eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes von der Geheimhaltung entbunden hat oder die Offenbarung des Geheimnisses für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist oder Mitteilungen über den Versicherten an Träger der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten zum Zweck der Honorarabrechnung erforderlich sind. Weitere Ausnahmen bestehen gemäß § 7 GuKG und gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013.

Auskunftspflicht gem. § 9 GuKG

(1) Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen, deren gesetzlichen Vertretern oder Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen als auskunftsberechtigt benannt wurden, alle Auskünfte über die von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen zu erteilen.

(2) Sie haben anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen behandeln oder pflegen, die für die Behandlung und Pflege erforderlichen Auskünfte über Maßnahmen gemäß Abs. 1 zu erteilen.

(3) Zur umfassenden und richtigen Behandlung des Klienten räumt dieser der DGKP Daniela Milla (Komplementäre Pflege – Aromapflege) das ausdrückliche Recht ein, bei behandelnden Ärzten, Spitälern, Krankenanstalten, behandelnden Kollegen, etc. alle für die weitere Behandlung notwendigen Informationen und Auskünfte bis zum ausdrücklichen Widerruf dieser Ermächtigung einzuholen.

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